Arbeitgeber sind verpflichtet, Regelungen und Maßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter bei der Arbeit zu treffen.
Sicheres und gesundes Arbeiten setzt neben einer ggf. erforderlichen Schutzausrüstung auch eine mindestens einmal jährlich stattfindende Unterweisung im Arbeitsschutz vorraus. Auch die regelmäßige Analyse möglicher Gefahren muss durch eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Da es häufig Änderungen der gesetzlichen Vorgaben gibt, möchten wir Ihnen in genau diesen Dingen hilfreich zur Seite stehen.
Wir stellen für Ihr Unternehmen die Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß Arbeitssicherheitsgesetz, unterstützen Sie bei der Auswahl und kostengünstigen Beschaffung geeigneter Schutzausrüstungen, unterweisen Ihre Mitarbeiter im Arbeitsschutz und erstellen die gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen für Ihren Betrieb.