Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine individuelle Arbeitsschutzmaßnahme. Sie darf technische und organisatorische Arbeitsschutzmaßnahmen nicht ersetzen, kann diese aber wirksam ergänzen. Arbeitsmedizinische Vorsorge findet im geschützten Raum und unter dem Siegel der Verschwiegenheit des Betriebsarztes statt.

Hier können sich Beschäftigte zu den Wechselwirkungen zwischen ihrer Arbeit und ihrer Gesundheit informieren und beraten lassen. Die arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst immer ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese. Hält der Betriebsarzt zur Aufklärung und Beratung körperliche oder klinische Untersuchungen für erforderlich, so bietet er diese an. Untersuchungen dürfen allerdings nicht gegen den Willen der oder des Betroffenen durchgeführt werden. Arbeitsmedizinische Vorsorge darf nicht mit Untersuchungen zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen verwechselt werden.

einige Beispiele für Vorsorgeuntersuchungen

  • G 20 – Lärm
  • G 23 – Obstruktive Atemwegserkrankungen
  • G 24 – Hauterkrankungen
  • G 25 – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
  • G 26 – Atemschutzgeräte
  • G 29 – Benzolhomologe (Toluol, Xylol)
  • G 35 – Arbeitsaufenthalt im Ausland
  • G 37 – Bildschirmarbeitsplätze
  • G 39 – Schweißrauche
  • G 42 – Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung
  • G 46 – Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen(Sortierung nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen (BG))