Die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen für Arbeitsmedizin gelten bereits für Unternehmen mit nur einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. So schützen Sie die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und damit den Bestand Ihres Unternehmens.

Arbeitsmedizinische Maßnahmen verhindern Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen – seien sie körperlich oder psychisch.

Was gehört dazu?

Nicht nur die richtige Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb gehört zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, auch die Feststellung welche Einflüsse die Arbeitsbedingungen auf die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben. Hier gilt es Gefährdungen zu erkennen und zu beseitigen.

Arbeitsmedizinisches Fachpersonal berät Unternehmer und Beschäftigte außerdem in Fragen zur Vorsorge, zum Beispiel bei drohenden Gesundheitsgefahren durch gefährliche Stoffe, Lärm, Infektionen, Stress oder Suchterkrankungen, sowie bei Fragen zur Ergonomie.

Gemeinsam prüfen wir mit Ihnen,

  • welche arbeitsmedizinischen Leistungen für Ihren Betrieb vorgeschrieben oder darüber hinaus sinnvoll sind und
  • welche Art der Betreuung für Ihr Unternehmen die beste ist.

Sprechen Sie uns an!