Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Ausbildung zum Brandschutzhelfer (nach den Richtlinien des § 10 ArbSchG, BGV A 1)

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.

Wieviele Brandschutzhelfer erforderlich sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität, sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte kann eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern erforderlich sein.

Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z.B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel werden ebenfalls berücksichtigt.

Um im Brandfall eine schnelle und qualifizierte Menschenrettung bereits in den ersten Minuten einzuleiten, ist es erforderlich gut geschultes Personal vor Ort zu haben. Denn nur gut ausgebildete Mitarbeiter, die für ein brandschutzkonformes Verhalten am Arbeitsplatz sensibilisiert wurden, garantieren Ihnen den Erhalt dieser Zielsetzung. Das Kennen der Gefahren eines Brandes sowie die Ausübung geeigneter Erstmaßnahmen sind hier von enormer Wichtigkeit.

Wir bieten Ihnen die Ausbildung Ihrer Mitarbeiter und garantieren eine kompetente Schulung durch unsere Mitarbeiter mit jahrelanger Praxiserfahrung.

Unsere Schulung umfasst eine theoretische Brandschutzunterweisung in Verbindung mit praktischem Feuerlöschtraining Dauer: 4-6 Stunden (je nach Teilnehmerzahl)

Folgendes möchten wir Ihnen vermitteln:

  • Was ist eine Brandschutzordnung?
  • Welche vorbeugenden Maßnahmen zur Brandverhütung gibt es?
  • Wie verhalte ich mich im Brandfall?
  • Welche Erstmaßnahmen kann ich einleiten?
  • Mit welchen Gefahren ist zu rechnen?
  • Welche technischen Brandschutzeinrichtungen gibt es?

gefolgt von praktischen Übungen.